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Allgemeine Verkehrsregeln auf dem Wasser

Jahr für Jahr kommen viele Touristen nach Friesland, um die Möglichkeiten unseres herrlichen Wassersportgebiets zu nutzen. Während des saisonbedingten Verkehrsaufkommens auf dem Wasser ist es erforderlich, aufeinander Rücksicht zu nehmen.
Genauso wie im Verkehr auf der Straße gelten auch auf dem Wasser Verkehrsregeln.

Nicht plötzlich Ihren Kurs ändern.
Für eine gute Sicht in alle Richtungen sorgen und regelmäßig nach hinten schauen. Rechtzeitig die korrekten Navigationslichter führen.
Nicht an Brücken, Schleusen, vor Anker liegenden Arbeitsbooten oder in der Mitte eines Fahrwassers ankern. Vermeiden Sie das Kreuzen in stark befahrenen Fahrwassern und halten Sie die Fahrwassermitte für große Schiffe frei. Zum Führen von schnellen Motorbooten und Booten mit einer Länge über 15 m muss man im Besitz eines Sportbootführerscheins bzw. Segelscheins sein. Das Baden im Fahrwasser sowie bei Brücken, Schleusen und Warteplätzen ist verboten.
Mindestalter zum Führen eines Bootes : Schnelles Motorboot: 18 Jahre;- Motorboot, großes Schiff und Segelschiff mit einer Länge über 7 m: 16 Jahre; - Offenes Motorboot, das nicht schneller als 13 km/h fährt und kürzer als 7 m ist: 12 Jahre; - Segelschiffe kürzer als 7 m und kleine Ruderboote: kein Mindestalter.
Halten Sie ausreichenden Abstand zu Fischnetzen und -reusen. Diese werden in den meisten Fällen mit einer schwarzen oder gelben Fahne oder von einem Schild mit einer grünen/weißen Raute markiert, wobei die grüne Seite die sichere Passierseite bezeichnet.
Fahren Sie alkoholfrei. Die gesetzliche Grenze auf dem Wasser liegt bei 0,5 Promille. Dies wird kontrolliert, die Geldstrafen sind hoch!
Achten Sie darauf, die Ruhe in Natur- und Wohngebieten nicht zu stören. Beschränken Sie übermäßigen Lärm von Radiogeräten und sonstigen Musikanlagen. Belästigen Sie Ihre Umgebung nicht.

Mietbedingungen für die Anmietung von Booten.

1. Das Boot wird jeweils voll aufgetankt und gereinigt übergeben.  Übergabe nach Rücksprache.  Mängel,  Defekte und Schäden müssen spätestens bei der Übergabe gemeldet werden. Spätere Beschwerden können nicht mehr bearbeitet werden. Der Vermieter darf aufgrund des schlechten Wetters die Vereinbarung jederzeit widerrufen (zum Beispiel bei Gewitter oder starkem Wind) und beschließen das nicht gefahren werden kann.

2. Die Boote müssen voll aufgetankt, gereinigt und rechtzeitig  zurückgebracht werden.  Vor Rückgabe am Ende des Mietzeitraums müssen die Boote sowohl innen als auch außen komplett gereinigt werden.  Bei zu später Rückgabe werden für die Verspätung € 50,-- pro Stunde berechnet, ausgenommen, wenn die Verspätung nicht dem Mieter zugerechnet werden kann.
Inventar und sonstige gemietete oder mitgegebene Sachen müssen auf dieselbe Art und Weise zurückgegeben werden, als bei der Übergabe des Bootes erfolgt ist.

3. Der Mieter kennt sich aus mit den herrschenden Vorschriften auf dem Wasser und weiß über das  Verbot Bescheid, dass  Rauschmittel während der Fahrt verboten sind.
Sachschaden, oder Personenschaden, verursacht durch nachlässiges oder gar fahrlässiges Verhalten anderen, dem angemieteten Boot, oder Ihnen selbst gegenüber, gehen zu Lasten des Mieters.  
4. Kann ein Boot aufgrund von Schäden nicht vermietet werden, dann ist der Vermieter nicht verpflichtet   ein Ersatzboot zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall wird der Mietbetrag zurückgezahlt. 
5. Auf all unseren Booten sind Haustiere nicht erlaubt.

6. Jeder Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von € 250,- -. Dies ist der Eigenanteil bei einem Schadenfall.  Alle Schaden, welche diese € 250,-- übersteigen, werden von der Bootsversicherung abgedeckt, sofern der Fahrer über 16 Jahre alt ist, keine Drogen konsumiert hat und sich ordnungsgemäß an den Verkehrsregeln gehalten hat.  
Nach dem Mietzeitraum wird die Kaution  zurückgezahlt, oder mit dem Schadenfall verrechnet werden. 
Der Mieter ist verpflichtet im Falle einer Störung,  Kollision oder eines Schadens diese dem Vermieter unverzüglich zu melden. Nicht gemeldete Zusammenstöße, Schaden und oder fehlende Gegenstände, werden dem Mieter zu 100% in Rechnung gebracht.

7. Beim Bergen, oder Flottmachen des gemieteten Boots werden die anfallenden Kosten berechnet. Diese Kosten fallen außerhalb des Eigenanteils für den jeweiligen Schadenfall.
8. Für das Fahren mit Booten ohne Fahrbefähigungsverpflichtung gilt das Folgende : Diese Boote dürfen nicht auf dem Ijsselmeer fahren, weder bei Nacht noch bei schlechtem Wetter oder Nebel.

9. Mit Ihrer Unterschrift unter dem Mietvertrag erklären Sie sich Einverstanden mit den Bedingungen und bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Verkehrsvorschriften und deren Anwendung auf dem Wasser auskennen. Ein Schaden muss sofort gemeldet werden! Bei Zuwiderhandlung oder fahrlässigem  Verhalten behält der Vermieter sich das Recht vor, das Boot ohne Rückzahlung  der Kaution einzuziehen.
whaly
Sloep 530
https://www.vaarkaartfriesemeren.nl/index_de.html